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 APRIL 2003   ID-CONTACT.de informiert :

 Lenkungsabgabe auf Cannabis und Cannabisprodukte in der Schweiz


In Bern hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats beschlossen, daß die vorgeschlagene Lenkungsabgabe auf Cannabis und Cannabisprodukte ausgehend von Gewicht und THC-Gehalt berechnet werden soll. Wie aus dem neuen Gesetzesentwurf hervorgeht, soll der Abgabesatz maximal acht Franken pro Gramm bei einem THC-Gehalt unter zehn Prozent und 15 Franken bei einem THC-Gehalt zwischen zehn und 15 Prozent betragen. Bei einem THC-Gehalt über 15 Prozent soll der maximale zusätzliche Abgabesatz auf fünf Franken für die nächsten fünf Prozent und auf sieben Franken pro weitere fünf Prozent festgelegt werden. Kommissions-Vizepräsidentin Christine Goll (SP/ZH) wies am Freitag darauf hin, dass sich die Kommission nicht materiell mit den einzelnen Sätzen auseinandergesetzt habe und diese im Ständerat noch verändert werden könnten. Sie warnte jedoch vor zu hohen Abgaben, da dadurch dem Schwarzmarkt Vorschub geleistet würde.