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Luzerner Polizei führt Drogenschnelltest ein
 

Der Drogenschnelltest werde demnächst bei Kontrollen angewendet, bestätigte Mediensprecher Richard Huwiler einen Bericht in der «Neuen Luzerner Zeitung» vom Donnerstag. Der genaue Zeitpunkt der Einführung sei noch offen.

Für administrative oder juristische Massnahmen sei allerdings anschliessend ein Blut- oder Urintest notwendig. «Ob ein Test durchgeführt wird, entscheidet in jedem Fall der zuständige Amtsstatthalter», sagte Huwiler auf Anfrage.

Der Drogenschnelltest, der nun im Kanton Luzern eingesetzt wird, ist im Kanton Zug bereits seit März 2004 in Gebrauch. Zuvor hatten die Zuger und die Tessiner Polizei das Verfahren in einem dreimonatigen Versuch getestet.

Im April 2004 hatte das Bundesgericht entschieden, dass Fahren unter Cannabis-Einfluss eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln darstellt. Wer sich unmittelbar nach dem Konsum von Cannabis ans Steuer setzt, ist laut dem Urteil grundsätzlich gleich zu behandeln wie ein Blaufahrer. Es droht ein Ausweisentzug von zwei Monaten.