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Der Deutsche Hanf Verband warnt

Lange galt Marihuana als natürliche Droge, frei von Streckmitteln. Das
hat sich in jüngster Zeit geändert. Der getrockneten Blüte der
Cannabispflanze werden neuerdings Substanzen wie Talkum, Zucker,
Plastik, Sand und kleine Steine beigemischt. Sogar Lack, Haarspray und
Zucker werden aufgesprüht, um die Streckstoffe an die Blüten
anzukleben. ".

"Bei starker Inhalation von Sand oder fein zermahlenem Glas kann es zu
einem langfristigen Entzündungsprozess in der Lunge kommen", sagt
Dieter Köhler, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie.
Georg Wurth ruft daher nach staatlicher Hilfe: "Es wäre unser Wunsch,
dass sich die Regierung damit auseinandersetzt, was da im Gras drin
ist." Um die Kiffer zu schützen, hat der Hanfverband einen
Protestmailer eingerichtet (http://hanfverband.de/protestmailer). Die
Bundesregierung wird hier nicht nur aufgefordert, das gestreckte Gras
zu untersuchen, sondern auch öffentliche Stellen zu schaffen, bei
denen Konsumenten das Marihuana auf mögliche Beimischungen prüfen
lassen können.

 

 

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Drogenanalyse bei Apotheken
Die Apothekerinnen und Apotheker in Westfalen-Lippe veranlassten im vergangenen Jahr 119 Untersuchungen rauschgiftverdächtiger Stoffe. In der Mehrzahl der Fälle waren die Verdachtsmomente, die zum Gang in die Apotheke führten, berechtigt: "90 Proben waren positiv und enthielten Rauschgifte oder andere gefährliche Substanzen", bilanziert Gabriele Regina Overwiening, Vizepräsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe.

Der Analyse-Service ist bereits seit 25 Jahren Bestandteil des umfassenden Dienstleistungs- und Beratungsangebots der westfälisch-lippischen Apotheken. Seitdem wurden auf Bitte von Patienten - insbesondere von besorgten Eltern, Lehrern oder Leitern von Jugendgruppen - über 3.000 Untersuchungen beauftragt.
In jeder der 2.243 Apotheken im Kammerbezirk kann man eine rauschgiftverdächtige Probe abgeben. Diese wird zur exakten wissenschaftlichen Untersuchung an die Apotheke der Rheinischen Kliniken Viersen weitergeleitet und dort anschließend vernichtet. Das Ergebnis der Analyse, die gegen eine Unkostenbeteiligung von 20 Euro erfolgt, teilt die Apotheke vertraulich mit. Eine Strafverfolgung muss niemand befürchten. Dafür aber sind Ratschläge für eine weitergehende professionelle Hilfe selbstverständlich.

Weitere Information:

http://www.akwl.de/presseinfo.php?pid=13

 
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