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Bundeskabinett hat 21. BtMÄndV beschlossen
http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_1190814/DE/Presse/Pressemitteilungen/Presse-1-2008/pm-23-1-08,param=.html

23. Januar 2008
Pressemitteilung, Drogen
Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften vom
Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute die einundzwanzigste Verordnung zur
Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (21. BtMÄndV)
beschlossen. Damit werden Änderungen in den Anlagen des
Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorgenommen. Bestimmte Stoffe werden neu
in die Anlagen aufgenommen, andere Stoffe zwischen den Anlagen umgestuft
oder aus dem Regelungsbereich des BtMG entlassen. Ziel des BtMG ist, das
Ausmaß an Suchterkrankungen und Gesundheitsgefährdungen durch eine
verminderte Verfügbarkeit von Suchtmitteln zu verringern.

Neu unter das Betäubungsmittelgesetz unterstellt werden
gesundheitsgefährdende Drogen, wie Salvia divinorum (Zauber- oder
Aztekensalbei), Benzylpiperazin (BZP) und Oripavin. Salvia divinorum
(Zauber- oder Aztekensalbei) enthält einige der stärksten im
Pflanzenbereich vorhandenen psychoaktiven Substanzen (Diterpene). Der
Konsum kann zu schweren Bewusstseinsveränderungen, Psychosen und anderen
gesundheitlichen Störungen führen. Benzylpiperazin (BZP) ist eine
synthetische Substanz, die wie Amphetamin und Methamphetamin das
zentrale Nervensystem stimuliert. Gemäß eines Risikobewertungsberichts
des wissenschaftlichen Beirats der Europäischen Beobachtungsstelle für
Drogen und Drogensucht sollte BZP wegen seiner aufputschenden
Eigen-schaften, der gesundheitlichen Gefahren und des fehlenden
medizinischen Nutzens kontrolliert werden.
Oripavin wird aufgrund einer Empfehlung der Suchtstoffkommission der
Vereinten Nationen dem Betäubungsmittelrecht unterstellt, die für die
Bundesrepublik Deutsch-land völkerrechtlich bindend ist.

Im Übrigen werden mit der Verordnung die Anlagen I bis III des
Betäubungsmittel-gesetzes an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen
Erkenntnisse angepasst. Ein Stoff (Modafinil) wird aus dem
Anwendungsbereich des BtMG herausgenommen, weil das
Abhängigkeitspotential als gering eingeschätzt wird.

Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung bedarf der
Zustimmung des Bundesrates.

Die Verordnung finden Sie im Internet unter:
http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_600124/DE/Gesetze-und-Verordnungen/Gesetzes-und-Verordnungsentwuerfe/gesetzes-und-verordnungsentwuerfe-node,param=.html__nnn=true

Ausgabejahr: 2008

Erscheinungsdatum: 23.01.2008
 
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Nachtleben und Gesundheit

Allgemein

Natürlich ist die Party am Wochenende eine rekreative Maßnahme eines jungen Menschen.
Vergiß aber nicht, daß die Party nur so gut werden kann, wie Deine Grundstimmung ist. Wenn Du wegen irgendwelcher körperlichen oder  geistigen Missempfindungen Dich mal down fühlst, kannst Du nicht erwarten, daß die Party alle schlechten Vibrationen beseitigt. Versuche die Probleme, die Dich belasten zu lösen und zu bewältigen, bevor Du feiern gehst. ( Hört sich natürlich leichter an, als es ist. )

Wenn Du Dich mental auf die Party einstellst, und den Kopf von den Belastungen des Alltags freimachst, wirst Du einen späteren Abturn auf der Party vermeiden. Eine gute Vorbereitung ist, sich etwas zu gönnen z.B ausgiebige Körperpflege, Entspannungsübungen oder sogar sportliche Aktivitäten, die Dich erst mal innerlich auflockern und Körper und Geist einander näher bringen.
Bringe Dich nicht in Zugzwang eine Party zu besuchen, wenn Du Dich nicht danach fühlst, nur weil Freunde einen Partybesuch von Dir erwarten, oder Du denkst, Du würdest etwas verpassen. Höre auf Deine innere Stimme, sie hat meistens recht.
Partys werden jede Woche in den nächsten Hundert Jahren gefeiert, da kommt es doch auf eine nicht an. Deine Partyfreunde werden dich bestimmt auch nicht ächten, nur weil Du einen Event ausläßt. ( Außer Du hast ausschließlich Bekanntschaften in der Partyszene )
Das Motto fürs Partybizz  lautet: Klasse statt Masse!

Du solltest auf jeden Fall freundschaftliche Kontakte außerhalb der Partyszene nicht vernachlässigen, auch wenn diese Bekanntschaften Dir manchmal uncool und spießig vorkommen. So kannst Du einerseits die Freizeit bis zur nächsten geplanten Party überbrücken, und andererseits auch mal Kontrastprogramm außerhalb des Partygeschehens an den Start bringen.
Lass die Party nicht Dein Leben bestimmen, sondern benutze sie, um Dein persönliches Wohlbefinden zu steigern und als Extra, das Dir das Leben versüßt.

Wichtigste Grundlagen zum Gesund bleiben:
- Unnötigen Streß, besonders am Wochenende vermeiden.
- Konsum von Alkohol, Nikotin etc. in partyähnlichem Ausmaß verbunden mit   Schlafentzug, schwächt das körpereigene Immunsystem. Dies lässt sich oft   nicht vermeiden, man sollte diesem Wissen aber Rechnung tragen und auf   eine ausreichende Vitamin-, Mineral- und Schlafzufuhr achten. Aber dies nicht   nur mit Tabletten aus der Apotheke sondern auch mit frischen Lebensmitteln.
- Unbedingt ist auf eine ausreichende Abhärtung zu achten. Unternehmt   regelmäßig etwas Draußen an der frischen Luft, und sei es nur ein   ausgedehnter Spaziergang durch Eure Wohngegend.
- Meidet überhitzte und zu lufttrockene Wohn/ Schlafräume.
- Wenn Ihr speziell Erkältungsgefährdet seid, gibt es spezielle   Immunstimulanzien auf pflanzlicher Basis in Deiner Apotheke.
- Solltet Ihr wirklich einen Infekt einfangen, dann kuriert Ihn gründlich aus und   verzichtet auf auszehrende Partyevents, und sei es nur um Eure Freunde nicht   auch anzustecken.


     

Text: Matthias Schubring

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eve-rave.de möchte über Drogen informieren und warnen sowie Tips im Falle von Notsituationen geben. Der Inhalt dieser Seiten soll nicht zum Konsum von Drogen anleiten oder anregen, sondern lediglich über die gängigsten und bekanntesten Partydrogen aufklären und die damit verbundenen Risiken und Folgen aufzeigen.eve-rave.de stellt Informationen über Situationen, die z.B. beim Konsum von Drogen auftreten können, sowie Hinweise für den Umgang mit Gefahrensituationen und Notfällen zur Ansicht bereit.

 
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